1. Geltung
1.1. Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen grundsätzlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden widersprechen wir ausdrücklich.
1.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
1.3. Die Aufführungsrechte werden nur für beschränkte Zeit vergeben.(5.3)
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Verträge kommen erst mit der Unterzeichnung eines schriftlichen Vertragsdokumentes durch beide Parteien zustande.
2.2. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Vorübergehende Lieferungshindernisse
3.1. Wird uns die Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder anderen außergewöhnlichen Umständen (Nr. 3.2.) vorübergehend unmöglich oder erschwert, so ist der Kunde nicht zum Schadensersatz berechtigt.
3.2. Als Ereignisse höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umstände gelten insbesondere Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich der Dienste bei Lieferanten oder Unterauftraggebern, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden mit.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise enthalten Mehrwertsteuer und Versandkosten. Beides geht zu Lasten des Käufers.
4.2. Gegen eine Unkostenpauschale erhält jeder Interessent das Ansichtsmaterial für ein Musical. Es besteht aus zwei Librettoausschnitten und den Klavierauszügen von fünf Songs und einer CD. Diese Unkostenpauschale kann bei einer Inszenierung von den Tantiemen abgezogen werden.
4.3. Der Vertragsnehmer überweist den vereinbarten Sockelbetrag im Voraus auf das angegebene Konto und hat somit das Aufführungsrecht erworben. Die Herausgeberin ist verpflichtet, sofort nach Eingang des Geldes dem Vertragsnehmer das gesamte Musical zuzusenden.
4.4. Die Herausgeberin beansprucht von den erzielten Einnahmen einen Anteil von 12 % Tantieme, jedoch in jedem Fall den vereinbarten Mindestbetrag. Als Einnahmen gelten unter anderem der Erlös aus Eintrittskarten, Programm- oder CD Verkauf aus Geldsammlungen, etc.
5. Aufführungsrechte, Dauer des Vertrages
5.1. Bei Erhalt des von der Herausgeberin unterzeichneten Vertrages hat der Vertragsnehmer das Aufführungsrecht des bezeichneten Musicals für eine Inszenierung erhalten.
5.2. Menge der Aufführungen
Der Vertragsnehmer ist berechtigt, so viele Aufführungen einer Inszenierung zu machen, wie es die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen.
5.3. Die sich aus diesem Vertrag ergebenen Rechte erlöschen sechs Monate nach der ersten Aufführung. Sollte der Vertragsnehmer nach diesem Termin noch weitere Aufführungen planen oder zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Inszenierung des gleichen Stückes planen, muss er dafür schriftlich die Genehmigung der Herausgeberin einholen.
5.4. Der Vertragsnehmer ist berechtigt, von diesem Material so viele Kopien oder Abschriften (auch in Auszügen) herzustellen, wie er für die Arbeit mit allen an der Aufführung Beteiligten benötigt.
5.5. Der Vertrag erlischt automatisch zwei Kalenderjahre nach Vertragschluss im Sinne von 2.1.
6. Instrumentierung
6.1. Der Vertragsnehmer ist berechtigt, entsprechend seiner örtlichen Gegebenheiten eine eigene Instrumentalfassung des Werks anzufertigen oder auf der Basis der vorgegebenen Harmonik eigene Chorsätze zu erstellen.
7. Text
7.1. Grundsätzlich hat der Text der Libretti und die Songtexte als verbindliche Vorlage zu gelten. Freie Änderungen im größeren Stil sind nicht zulässig. Alle Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Genehmigung der Herausgeberin
7.2. Genehmigung werden erteilt für Textstellen,
die deutlich erkennbar auf gewisse Aktualitäten – auch lokaler Art – zugeschnitten sind. Solche Stellen sollten und müssen jederzeit veränderbar sein
die durch eine schwache schauspielerische Leistung Längen aufweisen, denen mit einer Straffung entgegengewirkt werden kann.
für das Weglassen einiger Liedstrophen, wenn sich der Spannungsbogen nicht halten lässt.
für knappe Ergänzungen. Der Ablauf sollte eher gerafft als erweitert werden.
8. Pflichten des Kunden
8.1. Sobald die Termine für die Aufführungen in Aussicht genommen wird, ist die Herausgeberin davon in Kenntnis zu setzen.
8.2. Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, der Herausgeberin eine korrekte Aufstellung sämtlicher Vorstellungen und der darin erzielten Einnahmen vorzulegen. Der geforderte Mindestbetrag wird direkt nach der Vertragsunterzeichnung fällig, Gesamtaufstellung zehn Werktage nach der letzten Vorstellung. Von dem gesamten Erlös wird der vorausgezahlte Sockelbetrag und die Unkostenpauschale abgezogen. Von der verbleibenden Summe erhält der Autor 12 % Tantieme. Der Betrag ist auf das Konto der Herausgeberin zu überweisen.
8.3. Sämtliche Pressestimmen sind der Herausgeberin unaufgefordert zuzusenden. Sollte eine Aufzeichnung auf Tonträger vorgenommen worden sein, erhält die Herausgeberin eine Kopie.
8.4. Eventuelle Rundfunk- oder Fernseheinspielungen und Übertragungen (auch Ausschnittweise) sind von der Herausgeberin zu genehmigen.
9. Nutzung durch Dritte
Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material an Dritte weiterzugeben, die nicht unmittelbar an dieser Inszenierung beteiligt sind. Eine spätere eigene Inszenierung durch Mitwirkende bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung.
10. Der Gerichtstand ist Hamburg.